Digitale Lösungen im Erbfall und bei Betreuung

Im deutschen Erbrecht vollzieht sich der Übergang des Nachlasses einer verstorbenen Person auf den Erben automatisch, d.h. der Erbe wird kraft Gesetz Eigentümer des Nachlasses.

Der Erbschein gilt lediglich als Beweis dieser Tatsache.

Allerdings stellt dieser automatische Übergang den Erben häufig vor Schwierigkeiten. Der Erbe tritt nämlich auch in bestehende Vertragsverhältnisse ein. Allerdings sind die bestehenden Vertragsverhältnisse dem Erben oft gar nicht bekannt. Dies gilt z.B. für Telekommunikationsverträge, Vertragsverhältnisse mit Banken oder Versicherungen. Noch komplizierter wird die Recherche nach bestehenden Vertragsverhältnissen, wenn die Verträge ausschließlich online geführt und sämtliche Informationen zu diesen Verträgen ausschließlich per E-Mail übermittelt wurden.

In solchen Fällen ist des E-Mail- Postfach der verstorbenen Person meist die einzige Möglichkeit, um nach Informationen potentieller Vertragspartner zu suchen. Die Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Erbe die Zugangsdaten zum Postfach kennt.

Bei Banken besteht zusätzlich die Möglichkeit des Nachforschungsverfahrens. So kann etwa über den Bundesverband deutscher Banken ein Suchverfahren in Auftrag gegeben werden, bei dem nach aktuell bestehenden Konten, Wertpapierdepots oder Schließfächern der verstorbenen Person, die im Bundesgebiet geführt werden, gesucht wird. Sofern sich ein Vermögenswert findet, wird der Erbe informiert.

Die zunehmende Digitalisierung des Alltags bietet jedoch für die Verwahrung von offiziellen und privaten Dokumenten und Vertragsunterlagen hilfreiche digitale Lösungen.

Hierbei können Vertragsunterlagen, persönliche Dokumente, Passwörter, Arbeitsverträge, Finanzierungsunterlagen usw. nach Kategorien sortiert in einem „digitalem Dokumentenordner“ in einem Online- Speicher abgelegt und verwahrt werden.

Dieser bietet auch weitere Funktionen, wie die Erinnerung an Kündigungsfristen, Ablaufzeitpunkte, automatische Verlängerungen usw.; dem Nutzer einer derartigen Lösung gehen keine Dokumente und Unterlagen mehr verloren. Darüber hinaus kann der Berechtigte jederzeit von jedem Ort aus auf seine Daten zugreifen.

Weiterhin bietet diese Art der digitalen Verwahrung dem Nutzer die Möglichkeit, für den Erbfall oder im Falle einer erforderlich werdenden Betreuung, den Betreuer bzw. den Erben übersichtlich und schnell mit erforderlichen Informationen zu versorgen.

So kann einem Betreuer (oder einem Familienmitglied) der Lesezugang zu den hinterlegten Dokumenten gewährt werden. Bei Bedarf kann sich der Zugangsberechtigte dann ohne zeitaufwändiges Suchen im E-Mail- Postfach, in Papier-Unterlagen oder durch Nachfrage bei Banken kurzfristig und von jedem Ort aus, einen Überblick über Verträge, Finanzen und weitere Unterlagen des Betreuten/des Verstorbenen verschaffen.

Eine übersichtliche und sehr sichere Möglichkeit eines solchen online geführten Dokumentenordners bietet etwa das Portal memoresa. Hierbei handelt es sich um ein Unternehmen mit Sitz in Leipzig. Auf diesem Portal können Nutzer sämtliche Vertragsunterlagen, persönliche Dokumente, Verträge, Zugangsdaten usw. – nach Kategorien sortiert – speichern und weltweit darauf zugreifen.

Einerseits sind wichtige Unterlagen so vor Verlust durch Brand, Diebstahl o.ä. geschützt. Andererseits bietet diese Art der Verwahrung die Möglichkeit, weltweit wichtige Unterlagen zur Hand zu haben.