BGH zum Werkstattrisiko
In seinem Urteil vom 16.1.2024 hat der BGH klargestellt, dass das Werkstattrisiko nicht nur für überhöhte Rechnungspositionen greift, sondern auch für Positionen, die sich auf tatsächlich nicht durchgeführte Reparaturschritte beziehen. Dies bedeutet, dass auch Kosten für Reparaturen, die für den Geschädigten nicht erkennbar nicht durchgeführt wurden, vom Schädiger zu tragen sind. – Der BGH hat […]