Das Arbeitsrecht regelt in einer Vielzahl von Vorschriften das Recht der unselbstständigen, abhängigen Erwerbsbeschäftigung. Unterschieden wird im Arbeitsrecht zwischen dem Individualarbeitsrecht (Regelungen im Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer) und dem kollektiven Arbeitsrecht (Rechtsbeziehungen zwischen den Koalitionen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber).
Ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsrechts ist der Kündigungsschutz. Sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber bieten wir professionelle Beratung und Begleitung.
Wir vertreten Arbeitnehmer bei folgenden Themen
- Abmahnung
- Aufhebungsvereinbarung
- Kündigungsschutzklage, Abfindung
- Lohn und Gehalt
- Arbeitsverträgen und Zeugnissen
Auch in den weiteren Fragestellungen des Arbeitsrechts, wie z.B. Versetzungen, dem Schwerbehindertenrecht, dem Mutterschutz und der Elternzeit, Verhalten bei Insolvenz des Arbeitgebers, uvm. erhalten Sie bei uns kompetente Beratung.
Arbeitgeber werden von uns nicht nur beim Ausspruch von Kündigungen oder dem Abschluss von Aufhebungsvereinbarungen vertreten. Vielmehr stehen wir auch in darüber hinausgehenden, konzeptionellen Fragen, etwa der Gestaltung von Arbeitsverträgen oder dem Abschluss von Betriebsvereinbarungen zur Seite. Die Vertretung bezieht sich sowohl auf die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung, als auch auf das Führen von Betriebsverhandlungen.
Bei uns stehen Ihnen drei Rechtsanwälte als Ansprechpartner im Arbeitsrecht zur Verfügung. Herr Rechtsanwalt Jüstel führt bereits seit dem Jahr 2000 den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht. Frau Dr. Wolf wurde der Titel in 2021 verliehen.
Sämtliche Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts, sowohl in der gerichtlichen, als auch der außergerichtlichen Vertretung.
Die Kompetenz Ihrer Ansprechpartner stützt sich auf zahlreiche und regelmäßige Fort- und Weiterbildungen, die neben der Erfahrung dazu beitragen eine Angelegenheit mit der nötigen Gelassenheit einerseits und der erforderlichen Konsequenz andererseits zu verfolgen.
Ihre Ansprechpartner
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Korrespondenz
Deutsch und Englisch
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Korrespondenz
Deutsch und Englisch
Von den drei Anwälten in der Kanzlei, die Ihnen als Ansprechpartner in der Kanzlei zur Verfügung stehen führt Herr Rechtsanwalt Jüstel bereits seit geraumer Zeit den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Unsere Themen im Arbeitsrecht sind hauptsächlich die Kündigungsschutzklage sowie der Auflösungsvertrag. Darüber hinaus gibt es gelegentlich Schwierigkeiten, wenn der Arbeitgeber nicht zahlt, wie er soll.
Kündigungsschutzklagen
Sie haben Ihre Kündigung erhalten? Dann gehen Sie umgehend zum Anwalt. Es eilt. Gegen Kündigungen kann man nur sehr kurze Zeit gerichtlich vorgehen. Wir beraten Sie, ob ein Vorgehen sinnvoll ist, und ob Sie durch Ihr Vorgehen eine Abfindung oder – seltener – eine Weiterbeschäftigung erreichen können.
Ein wichtiges Prinzip im Arbeitsprozess ist es, dass jede Seite ihre Kosten selber trägt. Sie tragen also Ihre Kosten auf jeden Fall selber, auch wenn Sie gewinnen. Sie müssen aber im Gegenzug nicht befürchten, die Kosten der großen Anwaltskanzlei der Gegenseite tragen zu müssen. Da Kündigungsschutzklagen in der Regel mit einer Abfindung enden, fallen die eigenen Kosten oft nicht ins Gewicht.
Arbeitslohn und Gehalt
Es kommt immer wieder vor: der Arbeitgeber zahlt nicht den vereinbarten Lohn bzw. das Gehalt. Entweder weil es angebliche Gründe gibt, z.B. behaupten manche Arbeitgeber, der Arbeitnehmer habe firmeneigene Gegenstände beschädigt, für die er aufkommen müsse, oder er gibt einfach gar keinen Grund an. In diesen Fällen müssen Sie schnell reagieren. Sie haben kein Geld zu verschenken. Wir informieren Sie über Ihre Erfolgsaussichten und setzen Ihr Recht auch durch.
Arbeitsverträge, Zeugnisse
Wir prüfen und gestalten Ihre Arbeitsverträge und Aufhebungsverträge. Sollten Sie eine Beurteilung Ihres Zeugnisses wünschen, können wir Ihnen gerne weiterhelfen. Oft sind juristische Laien nicht sicher, was sich hinter den Formulierungen der Zeugnissprache verbirgt, und ob ein vermeintlich gutes Zeugnis auch wirklich eine Empfehlung für künftige Arbeitgeber ist. Wir beraten Sie auch hinsichtlich der Möglichkeiten und Erfolgsaussichten, gegen ein schlechtes Zeugnis vorzugehen.
Abfindungen
Häufig stellen Mandanten sich die Frage, ob bei Vertragsende eine Abfindung vom Arbeitgeber gezahlt wird. Wir beraten Sie diesbezüglich und treten mit dem Arbeitgeber in Kontakt, um für Sie ein gutes Verhandlungsergebnis zu erreichen.
Sonstige arbeitsrechtliche Fragestellungen
Natürlich umfasst das Arbeitsrecht noch viele weitere Fragestellungen, wie z.B. das Schwerbehindertenrecht, den Mutterschutz und die Elternzeit, die Durchsetzung von Arbeitnehmeransprüchen, Umgang mit Abmahnungen, Versetzungen, Verhalten bei Insolvenz des Arbeitgebers, uvm.
Bezüglich all dieser Fragen beraten wir Sie gerne.
Arbeitgeber begleiten wir nicht nur bei im Einzelfall auftretenden Konflikten (z.B. bei notwendigen Abmahnungen, dem Ausspruch von Kündigungen oder dem Abschluss von Aufhebungsverträgen), sondern helfen darüber hinaus in übergreifenden, konzeptionellen Fragen (z.B. der Gestaltung von Arbeitsverträgen, dem Abschluss von Betriebsvereinbarungen sowie der Vorbereitung und Umsetzung betrieblicher Umstrukturierungen). Unsere Vertretung erstreckt sich dabei auch auf das Führen von Verhandlungen mit Betriebsräten.