Verkehrsrecht/Unfallabwicklung

Die Durchsetzung von Ansprüchen nach einem Verkehrsunfall gestaltet sich zunehmend komplizierter, als erhofft. Aus Gründen der Kostenersparnis sind Kfz- Versicherer häufig gezwungen Kosten einzusparen und kürzen oftmals zu Unrecht Ansprüche, die für den Laien auf den ersten Blick  nachvollziehbar sind. Die Unfallabwicklung durch Kfz- Werkstätten entpuppt sich häufig als nachteilig, etwa wenn Ansprüche anschließend gerichtlich durchgesetzt werden müssen.

Beauftragen Sie besser sofort nach einem Unfall einen Anwalt, bevor Ihnen Ansprüche entgehen.

Sämtliche Anwälte unserer Kanzlei bieten Ihnen kompetente Beratung und Vertretung bei der Durchsetzung von Ansprüchen nach einem Unfall einerseits und in Verfahren des Rechts der Ordnungswidrigkeiten und der verkehrsrechtlichen Straftaten andererseits.

Hierzu gehören etwa Verfahren wg. Verkehrsverstößen, aber auch Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung, Fahrerflucht oder Fahren unter Alhohol- oder Betäubungsmittel-einfluss.

Aufgrund langjähriger Erfahrung bieten wir effiziente, bequeme und zügige Durchsetzung der Ansprüche nach einem Verkehrsunfall.

Wir vertreten Sie gerne auch in sämtlichen Verkehrsstrafsachen und Angelegenheiten im Bereich der Ordnungswidrigkeiten.

 

Strafrecht

Strafverfahren stellen für Betroffene und ihre Angehörigen eine schwere Belastung dar. Wichtig ist von Beginn an, ab dem Zeitpunkt der Vernehmung als Beschuldigter, die richtige Strategie zu wählen. Falsches Verhalten zu Beginn eines Strafverfahrens kann sich bis zum Abschluss eines Strafverfahrens durch Verurteilung negativ auswirken. Aus diesem Grunde ist es wichtig, sich ab dem Beginn eines Strafverfahrens richtig zu verhalten und richtig zu verteidigen. Insbesondere in Haftsachen ist schnelles und strategisch richtiges Handeln gefragt.

Zur korrekten Verteidigung gehört neben der Vertretung im Strafverfahren auch die Beratung über Konsequenzen, die sich aus einer Verurteilung ergeben können, etwa Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis, das Führungszeugnis, Schadensersatzansprüche und Auswirkungen auf die berufliche Tätigkeit.

Besonders wichtig für eine qualifizierte Verteidigung junger Menschen sind Kenntnise der Besonderheiten auf dem Gebiet des Jungendstrafrechts. Hier sind neben juristischen Fähigkeiten auch pädagogische Bemühungen erforderlich. Gerne vertreten wir auch jugendliche Mandanten in sämtlichen Abschnitten eines Jugendstrafverfahrens.

Wir raten in allen Strafverfahren keine Angaben zur Sache zu machen, ohne vorherige Rücksprache mit uns.

Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit auch Ihre Interessen als Opfer in einem Strafverfahren wahrzunehmen (Nebenklage).

Mietrecht

Das Mietrecht gehört zu den Rechtsgebieten, von denen viele Bürger am stärksten betroffen sind, da es – ähnlich wie das Arbeitsrecht – einen existentiellen Lebensbereich betrifft.

Nicht immer läuft ein Mietverhältnis so harmonisch ab, wie es noch bei Unterzeichnung des Mietvertrages aussieht.

Gleich, ob als Mieter oder als Vermieter – die Rechtsprechung ist stets im Wandel und gerade bei langfristigen Mietverträgen kann man sich nie sicher sein, ob der Vertrag am Ende in allen Punkten wirksam ist. Häufig enthalten (v.a. ältere) Mietverträge unwirksame Klauseln zu Schönheitsreparaturen, da sich diesbezüglich die Rechtsprechung änderte bzw. fortentwickelte.

Vermieter können sich dabei nicht auf „Vertrauensschutz“ berufen. Der Vermieter als Verwender von Formularvertragsklauseln (Allgemeine Geschäftsbedingungen) trägt das Risiko, dass sich die höchstrichterliche Rechtsprechung ändert. Das gilt gleichermaßen im Wohnungsmietrecht wie auch im gewerblichen Mietrecht.

Aus Sicht des Vermieters bestehen jedoch oft auch noch andere Probleme: Die Nachzahlung in der Betriebskostenabrechnung scheint viel zu hoch. Trotz ordnungsgemäßer Übergabe bei Auszug wird die hinterlegte Kaution nicht zurückerstattet. Es kommt zu Verstößen gegen die Hausordnung.

Häufig sind mietrechtliche Auseinandersetzungen ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe nur schwer zu lösen.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung und Prüfung von Mietverträgen, vertreten Sie sowohl außergerichtlich, als auch gerichtlich, bei Zahlungs-, Kündigungs- und Räumungsklagen und allen weiteren Angelegenheiten des Mietrechts.

Schmerzensgeld und Schadensersatzrecht

Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld können sich aus einer Vielzahl von Sachverhalten ergeben. Hierbei kann es sich um Ansprüche aus Unfällen aller Art handeln, etwa  Schmerzensgeldansprüche aus Verletzungen durch Tiere, Eisglätte oder Unfällen im Haushalt. Ansprüche können sich aber auch aufgrund von Körperverletzungen oder Unfällen im Straßenverkehr ergeben.

Auch im Rahmen einer vertraglichen Beziehung können Schmerzensgeldansprüche entstehen, z.B. bei einer fehlerhaften ärztlichen oder kosmetischen Behandlung.

Wir vertreten Sie auf dem Gebiet des Schmerzensgeld- und Schadensersatz-rechts sowohl außergerichtlich, als auch gerichtlich, unabhängig davon, ob sich der Anspruch aus einem Verkehrsunfall, einer fehlgeschlagenen „permanent Make-up“ Behandlung, einer Verletzung durch ein Tier oder einem anderen Lebenssachverhalt ergibt.

Internetrecht

Mit dem Begriff Internetrecht wird kein einheitlicher Komplex von Gesetzen oder Vorschriften beschrieben, vielmehr umfasst der Begriff eine Vielzahl von Rechtsfragen unterschiedlicher Rechtsgebiete, die sich im Zusammenhang aus der Nutzung des Mediums Internet ergeben können.

Wir setzen uns für Ihre Rechte ein – egal, ob Sie als Kläger oder Beklagter zu uns kommen. Wir sind vorwiegend in folgenden Bereichen des Internetrechts tätig:

  • Widerrufsbelehrung
  • Verstöße gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht
  • Verteidigung bei einer Abmahnung
  • Ausspruch einer Abmahnung
  • Strafbewehrte Unterlassungserklärung
  • Einstweilige Verfügung

Forderungseinzug

Haben Sie noch Forderungen offen und der Schuldner bezahlt einfach nicht?
Wir kümmern uns um Ihre offenen Forderungen. Sollte in Ihrem Fall ein anwaltliches Schreiben nicht genügend sein, werden wir für Sie weitere Maßnahmen ergreifen. Ob im Einzelfall ein Mahnbescheid ausreicht oder weitere gerichtliche Maßnahmen erforderlich werden, stimmen wir gerne, in Abhängigkeit vom jeweiligen Sachverhalt, mit Ihnen ab.

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