Digitale Lösungen im Erbfall und bei Betreuung

Im deutschen Erbrecht vollzieht sich der Übergang des Nachlasses einer verstorbenen Person auf den Erben automatisch, d.h. der Erbe wird kraft Gesetz Eigentümer des Nachlasses. Der Erbschein gilt lediglich als Beweis dieser Tatsache. Allerdings stellt dieser automatische Übergang den Erben häufig vor Schwierigkeiten. Der Erbe tritt nämlich auch in bestehende Vertragsverhältnisse ein. Allerdings sind die […]
Weiterlesen