Scheidung: Wer bekommt den Hund?

 

 

Im Rahmen von Trennung und Scheidung muss der gemeinsame Hausrat der Eheleute aufgeteilt werden. Aber wer bekommt das Haustier? Über einen solchen Fall entschied das Oberlandesgericht Oldenburg mit Beschluss – 11 WF 141/18 – vom 16.08.2018

 

Das Oberlandesgericht entschied, dass eine Ehefrau, die nach Trennung und Umzug in ein anderes Bundesland den gemeinsamen Hund beim Ehemann zurück ließ, diesen nicht zwei Jahren später von ihrem Ehemann zurückverlangen kann.

 

Zwar ist ein Hund, so entschied das Gericht, grundsätzlich als „Hausrat“ einzuordnen, bei der Zuteilung des Hundes zu einem der Eheleute ist jedoch zu berücksichtigen, dass es sich um ein Lebewesen handelt, das nach über zwei Jahren Aufenthalt beim Ehemann diesen als seine Hauptbezugsperson betrachtet. Eine Trennung des Hundes Ehemann sei deshalb mit dem Wohl des Tieres nicht vereinbar, die Ehefrau hat deshalb keinen Anspruch auf Herausgabe des Hundes.

Grundsätzlich stellte das Gericht fest, dass bei der Frage, wer bei einer Trennung von Eheleuten den Hund erhält, das gesetzgeberische Bekenntnis zum ethisch fundierten Tierschutz berücksichtigt werden müsse. Insbesondere sei darauf Rücksicht zu nehmen, dass Hunde Beziehungen zu Menschen aufbauen und unter dem Verlust eines Menschen leiden. Es sei daher darauf abzustellen, wer den Hund in der Vergangenheit überwiegend versorgt, gepflegt und beschäftigt hat, wer also die Hauptbezugsperson des Tieres ist.

 

 

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