Entwicklungen im VW Dieselskandal

VW geht beschädigt aus erstem Verhandlungstag vor dem BGH

 

Verhandlung vor dem BGH im Dieselskandal lässt auf höhere Entschädigungen hoffen

Die Musterfeststellungsklage gegen den VW- Konzern, an der sich ca. 400.000 Halter von VW- Dieselfahrzeugen beteiligt hatten, endete für viele Kunden enttäuschend.

Zuletzt wurden den Klägern dort Vergleiche angeboten, mit Zahlbeträgen zwischen 1.350 und 6.257 Euro. Wer den Vergleich annahm, konnte diesen innerhalb von 14 Tagen widerrufen.

Nach einer Verhandlung vor dem höchsten deutschen Zivilgericht (BGH) in der Angelegenheit eines Einzelklägers, dem Käufer eines VW- Sharan, der ebenfalls mit der manipulierenden Software ausgestattet war, deutet sich an, dass den getäuschten Käufern deutlich höhere Ansprüche zustehen könnten. Da viele Teilnehmer der Musterklage den von ihnen geschlossenen Vergleich nicht mehr widerrufen können, profitieren sie nicht von der Einschätzung des BGH.

Im Verfahren vor dem BGH verlangte der Kläger wegen des manipulierten Dieselmotors den vollen Kaufpreis von 31.490 Euro plus Zinsen zurück. Das vorher befasste Oberlandesgericht Koblenz gab dem Kläger grundsätzlich recht, brachte allerdings eine Nutzungspauschale in Abzug, so dass VW dem Kläger lediglich 25.616 Euro zurückzahlen sollte.

Der BGH stellte für dieses Verfahren – dessen Urteil wegweisend für noch anhängige Verfahren sein dürfte – am ersten Verhandlungstag seine vorläufige Sicht der Dinge klar:

Die Käufer sind bereits durch den Kauf eines manipulierten Dieselfahrzeugs getäuscht worden – ein konkreter Schaden muss nicht bewiesen werden.

Das Gericht stellt zwar auch klar, dass der Kläger sich ggf. eine Nutzungspauschale anrechnen lassen muss, diese Nutzungspauschale aber könnte durch die Zinsen auf den Kaufpreis zumindest teilweise wieder ausgeglichen werden.

Fazit: VW- Kunden, deren Klagen noch nicht entschieden sind, sollte dieser Verhandlungstag Mut machen, am Ende doch besser gestellt zu werden, als bei Annahme eines Vergleichs im Musterklageverfahren.

Bundesweit sind dies noch mehr als 70.000 Verfahren. Der Ausgang dieser Verfahren hängt von der Rechtsauffassung des BGH ab. Das endgültige Urteil soll am 25. Mai gesprochen werden.