18.000,00 € Schmerzensgeld für dauerhaften Haarverlust nach gescheiterten Friseurbesuch
Eine 18-jährige Frau ließ sich die Haare blond färben. Obwohl sie dabei äußerte, dass die Kopfhaut juckt und brennt, wurde die Behandlung fortgesetzt. In den Tagen nach dem Friseurbesuch schwoll das Gesicht der Dame an. Dann starb an mehreren Bereichen der Kopfhaut das Gewebe ab, mit der Folge, dass dort sämtliche vorhandenen Haare dauerhaft verloren gingen.
Das OLG Koblenz hat mit Urteil vom 22.07.2013 (12 U 71/13) ein Schmerzensgeld in Höhe von 18.000,00 € zugesprochen. Dabei führte es aus, dass die Höhe des Schmerzensgeldes Art und Ausmaß der Schädigung der Kopfhaut der Klägerin, die Dauer der Schmerzen, die sie erleiden musste, die Dauer der Krankenhausaufenthalte und den irreversiblen Haarverlust, in den betroffenen Bereichen nebst der erheblichen seelischen Belastung der 18-jährigen Geschädigten berücksichtigt hat. Es wurde weiter dabei berücksichtigt, dass die junge Frau weiterhin Missempfindungen der Kopfhaut ausgesetzt ist, sich ihre Schulzeit aufgrund der Krankenhausaufenthalte um ein Jahr verlängerte und sie wegen der seelischen Belastungen ein vorgesehenes Praktikum nicht ableisten konnte. Da die junge Frau unter einer Latexallergie leidet, wird sie wohl kaum eine Perücke tragen müssen. Sie ist deshalb gezwungen, nahezu stets eine Kopfbedeckung zu tragen, um die Entstellung zu verbergen. Das Wissen um die Entstellung wird sie insbesondere als Jugendliche und Heranwachsende daran hindern, alle Möglichkeiten der Persönlichkeitsbildung und Lebensführung sowie des Umgangs mit anderen Jugendlichen und Heranwachsenden wahrzunehmen und ihr Selbstbewusstsein einschränken. Dadurch ist sie auch in ihrer Fähigkeit zu sozialen Kontakten beeinträchtigt. Wegen dieser gravierenden Folgen wurde ein sehr hohes Schmerzensgeld zugesprochen und nicht nur ein kleiner Schmerzensgeldbetrag wie bei sonstigen fehlerhaften Haarbehandlungen (OLG Bremen – 3 U 69/10 – 4.000,00 €; LG Arnsberg – 3 S 111/10 – 3.000,00 €; LG Koblenz – 21 O 205/09 – 5.000,00 €).