Meinungsfreiheit oder Beleidigung?

Der Beschuldigte bekam von einer Behörde einen Bußgeldbescheid wegen einer Straßenverkehrsordnungswidrigkeit. In einem Rechtfertigungsschreiben an die Behörde teilte er mit, er gehe davon aus, der zuständige Beamte sei „zu lange in der Sonne gestanden“. Damit fing er sich eine Anzeige wegen übler Nachrede ein. Das Bundesverfassungsgericht hob sämtliche Urteile auf und begründete dies wie folgt: Zum einen handelt es sich hierbei nicht um eine Tatsachenfeststellung sondern um ein Werturteil, sodass keine üble Nachrede in Betracht komme sondern bestenfalls eine Beleidigung. Darüberhinaus hätten die Gericht aber übersehen, dass der Beschuldigte sich „im Kampf um das Recht“ befunden habe, indem es zur plastischen Darstellung seiner Position grundsätzlich auch erlaubt ist, kräftige Ausdrücke zu gebrauchen, um seine Position zu unterschreiben, ohne dass er dabei jedes Wort auf die Waagschale zu legen braucht. (BVerfG, Beschluss vom 29.02.2012 – 1 BvR 2883/11)

Da Behörden recht schnell mit Anzeigen wegen Beleidigung bzw. übler Nachrede bei der Hand sind, ist dieses Urteil erfreulich.