Kostenfalle Unterhaltsprozess

Unabwendbares titulieren, nur über Streitiges gerichtlich streiten.

Unterhaltsprozesse sind mitunter für den Unterhaltsschuldner nur deshalb so kostenintensiv, da falsch taktiert wird.

Wenn beispielsweise die getrenntlebende Ehefrau EUR 500,- Kindesunterhalt und EUR 1000,- Getrenntlebensunterhalt fordert, ist zuerst folgende Überlegung anzustrengen:

Was bleibt an mir auf jeden Fall hängen, selbst wenn der Familienrichter mir bei den einzelnen streitigen Positionen weitgehend folgen würde?

Stelle ich fest, dass Kindesunterhalt in Höhe von EUR 400,- und Getrenntlebensunterhalt in Höhe von EUR 600,- auf keinen Fall unterschritten werden, sollte ich die außergerichtlich an mich gestellte Unterhaltsforderung sofort in dieser Höhe notariell anerkennen und mich zur Zahlung dieser Mindestbeträge per notarieller Unterhaltunterwerfungsurkunde verpflichten.

Über den Rest von EUR 100,- Kindesunterhalt und EUR 400,- Trennungsunterhalt kann dann gerichtlich gestritten werden.

Warum diese Vorgehensweise?

Würde ich pauschal Klageabweisung beantragen ohne vorher eine solche notarielle Urkunde zu errichten, würde ich auf jeden Fall schon von Haus aus, weil selbst nach meiner eigenen wohlwollenden Berechnung, im Rechtsstreit mit EUR 1000,- (400,- + 600,-) unterliegen. Vertritt das Gericht die Auffassung, der Frau stehen EUR 450,- Kindesunterhalt und EUR 750,- Trennungsunterhalt zu, also insgesamt EUR 1200,- von geforderten EUR 1500,-, hätte ich 4/5 der Kosten zu tragen (1200 : 1500 = 4/5)

Darüberhinaus hätte ich die 4/5 der Kosten aus einem Streitwert von EUR 18.000,- (EUR 1500,-X 12) zu tragen.

Lasse ich dagegen das Unabwendbare notariell titulieren, bezahle ich geringe Notarskosten für den Trennungsunterhalt, der Kindesunterhalt wird sogar kostenfrei beurkundet.

Dann wird nur noch über den Rest gerichtlich gestritten.

Vertritt der Richter die oben genannte Auffassung, hat das jetzt eine ganz andere Kostenfolge: Unser Ehemann zahlt nur noch 2/5 der Kosten. Denn von den restlichen DM 500,– über die noch gerichtlich gestritten wird, muß er weitere EUR 200,- (EUR 50,- weiteren Kindes- und EUR 150,- weiteren Trennungsunterhalt) bezahlen, also die 2/5 Betrages, der noch im Streit steht (200 : 500 = 2/5).

Diese 2/5 fallen dann auch nur noch aus einem weitaus geringerem Streitwert an. Dieser beträgt noch, da vor Gericht nur noch über EUR 500,- (100,- Kindes- und 400,- Trennungsunterhalt) gestritten wird, EUR 6.000,- (EUR 500,- x 12).

Ob ich 4/5 der Kosten aus EUR 18.000,- oder nur 2/5 der Kosten (plus geringe Notarsgebühren) aus EUR 6.000,- zu bezahlen habe, können ein paar tausend Euros ausmachen, je nachdem, wieviel Gebühren und Kosten insgesamt anfallen.

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