Der Nachlass geht online

 

Die Digitalisierung führt zu herausragenden Veränderungen des täglichen Lebens. Diese Entwicklung hat sich durch die Corona Pandemie weiter beschleunigt. Zunehmend wirkt sich dies auch auf die Themen des Erbrechts aus: Nachlassabwicklung, Pflichtteilsansprüche und die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften.

Bis vor kurzem war der Umgang mit den digitalen Inhalten eines Nachlasses für den Gesetzgeber und die Rechtsprechung nicht von besonderem Interesse. Dies hat sich durch die beiden sog. Facebook-Entscheidungen des BGH geändert (III ZR 183/17, III ZB30/20).

Der Bundesgerichtshof erklärte in seinem Urteil und dem nachfolgenden Beschluss, dass die Erben (hier die Eltern eines 15- jährigen Mädchens) auch den Zugang zum Benutzerkonto bei Facebook und den dort gespeicherten Inhalten erhalten müssen. Der Zugang zum Benutzerkonto und den Inhalten ist vererblich.

Mit dieser Grundsatzentscheidung sind jedoch längst nicht alle Fragen zur Vererblichkeit digitaler Inhalte geklärt. Vieles bleibt offen.

Künftig werden sich sowohl bei der Errichtung von Testamenten, als auch bei der Abwicklung von Nachlässen, immer häufiger Fragen zu folgenden Themengebieten stellen:

Was passiert mit

  • bitcoins oder anderer Kryptowährung und wie wird diese für Erbschaftssteuer und Pflichtteil bewertet
  • Emails und den Zugangsdaten zu Postfächern
  • Zugang zum Online- Banking
  • Nutzungsrechten an Software (E-books, Netflix und andere Streamingdienste)
  • Homepages, Domains, Benutzer- oder Firmenprofilen im Netz
  • Benutzerkonten: Facebook, Instagram, tiktok usw.
  • geldwerten Levels bei Online Spielen, z.B. Counterstrike

Obige Aufstellung soll nicht abschließend sein, sondern aufzeigen, zu welchen Themen sich ein Testament künftig äußern sollte. Die bloße Erbeinsetzung dürfte dem Erben z.B. nicht dabei helfen, an die geerbte Kryptowährung zu gelangen. Auch Vorsorgevollmachten sollten sich zum z.B., ob der Bevollmächtigte z.B. über bitcoins und digitale Inhalte verfügen darf.

Zu diesen Themen gibt es keine Patentlösungen. Wir helfen Ihnen gerne bei der Erstellung von Testamenten, der Abwicklung von Nachlässen und Fragen zum Pflichtteilsrecht. Gemeinsam finden wir für Sie die individuell beste Lösung.

Ihr Ansprechpartner zu Fragen des Erbrechts ist Rechtsanwalt Florian Mund.