Diesel Klagen: Entscheidung auf europäischer Ebene

Diesel Klagen: Entscheidung auf europäischer Ebene

Im sog. Dieselskandal kam es in Deutschland zu einer gigantischen Klagewelle gegen die VW AG und die Audi AG. Etliche Landgerichte, Oberlandesgerichte und der Bundesgerichtshof haben bereits entschieden. Zudem kam es in dem vor dem Oberlandesgericht Braunschweig geführten Musterfeststellungsklageverfahren zu einem außergerichtlichen Vergleich und anschließender Klagerücknahme.

Die Entscheidungen der Gerichte waren zuletzt überwiegend einheitlich: Die urteilenden Gerichte bewerteten das Verhalten der Autohersteller ….als sittenwidrige Schädigung. Die geschädigten Kunden konnten die Fahrzeuge zurückgeben, bekamen den Kaufpreis erstattet, hatten sich aber eine Nutzungsentschädigung, abhängig von der jeweiligen Fahrleistung des Kfz, anrechnen zu lassen.

Dies führt zu dem unerwünschten Ergebnis, dass die Verzögerungstaktik der Autokonzerne aufgeht, da die Fahrleistungen mit jedem Tag zunehmen und die Nutzungsentschädigung, also der Betrag, den sich die geschädigten Kunden auf den Kaufpreis anrechnen lassen müssen, täglich steigt. Mithin sparen die Autokonzerne mit jedem Tag der Verzögerung riesige Summen an zu leistender Erstattung.

Wegen der Frage, ob auch bei einer Täuschung der Kunden eine Nutzungsentschädigung in Abzug zu bringen ist und weiterer rechtlicher Fragen, die die Auslegung einer europäische Verordnung betreffen, hat das Landgericht Gera in einem Verfahren den Europäischen Gerichtshof angerufen, um die gestellten Fragen klären zu lassen.

Unter anderem lautet eine Vorlagefrage des Landgerichts Gera, ob in dem  Fall, in dem ein Hersteller, zum „Zweck der Kostensenkung und Gewinnmaximierung durch hohe Absatzzahlen unter gleichzeitiger Verschaffung eines Wettbewerbsvorteils auf Kosten der der ahnungslosen Kunden“ gegen europarechtlich bestehende Pflichten verstößt und seine Kunden täuscht, es dazu führen kann, dass sich der getäuschte Kunde bei Rückabwicklung keine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen muss ?