Verkehrsunfall: Wir setzen Ihre Ansprüche durch!

Ein Verkehrsunfall kommt im Leben glücklicherweise nicht häufig vor. Deshalb kennen viele Menschen ihre Rechte nach einem Autounfall nicht. Die gegnerische Versicherung aber wird nur die Ansprüche und Schäden begleichen, die auch tatsächlich geltend gemacht werden.  Wir stellen sicher, dass Sie bekommen, was Ihnen zusteht.

 

Wir bieten Ihnen den kompletten Service rund um Ihren Verkehrsunfall:

  • Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung, Gutachtern, Behörden, dem Unfallgegner
  • Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche beziffern, geltend machen und durchsetzen
  • Verteidigung im Bußgeld- und Strafverfahren

Unverschuldeter Verkehrsunfall: Was bezahlt die Versicherung?

Die Versicherungen versuchen seit einiger Zeit ihre Kosten durch ein sogenanntes Schadensmanagement zu reduzieren. Dabei tritt die Versicherung aktiv an Sie als Geschädigten heran und bietet Ihnen eine schnelle und unbürokratische Unfallabwicklung an.
Ziel der Versicherung ist es dabei, die eigenen Kosten möglichst gering zu halten. Dies bedeutet im Umkehrschluss für Sie als Geschädigten, dass die Versicherung so wenig wie möglich an Sie zahlen wird. Die Versicherung prüft Ihre Ansprüche nicht objektiv und vollständig.

 

Unverschuldeter Verkehrsunfall: Welche Ansprüche habe ich?

Wir prüfen für Sie sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche. Dazu gehören bei einem Verkehrsunfall etwa:

• Schaden am Fahrzeug (Reparaturkosten, ggf. Wiederbeschaffungskosten)
•Kosten der Schadensermittlung (Sachverständigenkosten)
•Mietwagenkosten oder Nutzungsausfallentschädigung
•Abschleppkosten und Standgelder
•Unkostenpauschale
•Kosten des mit der Schadensregulierung beauftragen Rechtsanwalts

Wenn Sie darüber hinaus  durch den Unfall auch verletzt wurden kommen weitere Schadenspositionen in Betracht wie etwa:

  • Schmerzensgeldansprüche
    • Erwerbsschäden (Unterhaltsschäden, Arbeitslohn, entgangener Gewinn eines Selbständigen etc.)
    •Haushaltsführungsschaden

Welche Kosten kommen auf mich zu, wenn ich einen Rechtsanwalt beauftrage?

Wenn der Unfallgegner den Verkehrsunfall schuldhaft verursacht hat, muss dessen Versicherung die Kosten Ihres Rechtsanwalts übernehmen.  Die Rechtsanwaltskosten sind Teil Ihres Schadensersatzanspruchs, die die gegnerische Versicherung übernehmen muss. Sie haben dann keine Kosten.

Wenn Sie eine Rechtschutzversicherung mit Verkehrsrechtschutzabgeschlossen haben, übernimmt diese die Kosten und bekommt diese dann in der Regel von der Gegenseite erstattet. Die Deckungszusage holen wir gerne für Sie ein.  Hier entstehen für Sie Kosten nur in der Höhe Ihrer Selbstbeteiligung, die – abhängig vom konkreten Fall – dann in der Regel von der Gegenseite erstattet werden.

Falls Sie den Unfall (mit-)verursacht haben und eine Rechtsschutzversicherung nicht vorhanden ist, oder nicht deckt, hängen die Kosten von mehreren Faktoren ab. Die Kostenfrage klären wir gerne in einem ersten Gespräch.

 

Wir beraten Sie gern!