Bundesverfassungsgericht erklärt Privilegierung von Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer im derzeitigen Ausmaß mit dem Gleichheitssatz, Art. 3 Abs. 1 GG für unvereinbar

Am 17.12.2014 erging ein, besonders von Unternehmern, lange erwartetes Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Erbschaftsteuergesetz. Der Bundesfinanzhof hatte die Frage der Vereinbarkeit der Verschonungsregelungen der §§ 13a und 13b ErbStG i. V. m. § 19 ErbStG, nachdem die prozentuale Besteuerung bestimmt wird, mit dem allgemeinen Gleichheitssatz gem. Art. 3 Abs. 1 GG zur Normenkontrolle vorgelegt. Im […]
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