Beim Familienrecht handelt es sich um ein Rechtsgebiet, das die rechtlichen Verhältnisse zwischen bestimmten Personen gesetzlich regelt.

Diese rechtlichen Verhältnisse können sehr vielfältig sein. Bereits das Verlöbnis zwischen einem Mann und einer Frau führt zu einer rechtlichen Beziehung, die sowohl Rechte aber insbesondere auch Pflichten zwischen den Beteiligten begründen kann.

Rechte, Pflichten und Vorteile bei einer Ehe

Weitaus komplexere und vielfältigere rechtliche Beziehungen und vermögensrechtliche Verflechtungen werden durch das Rechtsinstitut der Ehe begründet.

Durch den Abschluss einer Ehe entstehen zwischen den Beteiligten eine Fülle von Rechten und Pflichten. Zum einen sind sich die Eheleute einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet und tragen füreinander Verantwortung. Neben diesen allgemeinen Pflichten zur ehelichen und ggf. auch nachehelichen Solidarität werden im Gesetz auch sehr konkrete Rechte und Pflichten der Beteiligten geregelt, etwa im Unterhaltsrecht, Erbrecht, dem Sorgerecht für gemeinsame Kinder und im Güterrecht.

Andererseits führt der in Art. 6 des Grundgesetz normierte Schutz von Ehe und Familie zu allerhand Vergünstigungen und Vorteilen für  Eheleute. Einerseits können steuerliche Anreize bei gemeinsamer Veranlagung bestehen, zum anderen können Eltern für ihre Kinder Kindergeld beziehen und ggf. Elterngeld beantragen.

Vorschriften im Familienrecht

Neben den Vorschriften, die das eheliche Zusammenleben regeln finden sich im Familienrecht auch die Vorschriften, die auf des Ende einer Ehe Anwendung finden. Hier finden sich Vorschriften über die Beendigung einer Ehe, etwa durch Aufhebung oder durch Scheidung, sowie den rechtlichen Konsequenzen, die sich aus der Scheidung einer Ehe ergeben können. Dies betrifft etwa die Verpflichtung zur nachehelichen Unterhaltszahlung, den Ausgleich des Zugewinns und den Versorgungsausgleich, sowie die Verteilung des gemeinsamen Hausrates.

Geregelt werden im Familienrecht zudem die verwandtschaftlichen Beziehungen zwischen zwei Personen.

So ist genau definiert, wann zwei Personen miteinander verwandt sind und welche Personen als Vater und Mutter eines Kindes in Betracht kommen.

Weiter finden sich die Vorschriften, die die Rechte zwischen Eltern und Kindern regeln im sog. Kindschaftsrecht. Die betrifft z.B. Fragen der gesetzlichen Vertretung von Kindern, das Sorgerecht und das Umgangsrecht. Auch die Vorschriften des Adoptionsrechts, der Pflegschafts und das Vormundschaftsrecht sind im Familienrecht geregelt.

Zudem können gleichgeschlechtliche Lebenspartner seit Oktober 2017 die Lebenspartnerschaft auf Antrag in eine Ehe umwandeln.

Wir beraten Sie bei Fragen zu diesen Themen und vertreten Sie sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich im Familienrecht, zu Beispiel bei:

  • Trennung und Scheidung
  • Geltendmachung von Unterhalt: Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelichem Unterhalt
  • Geltendmachung von Zugewinnausgleichsansprüchen
  • Umgang und Sorgerecht

Ihre Ansprechpartner in der Kanzlei führen den Titel „Fachanwalt für Familienrecht“ und verfügen über langjährige Erfahrung in den oben aufgezählten Bereichen. Wir sorgen für eine außergerichtliche Durchsetzung bzw. Klärung von Ansprüchen, scheuen die gerichtliche Auseinandersetzung jedoch nicht, wo sie erforderlich wird. Auch im Bereich der außergerichtlichen und der gerichtlichen Mediation verfügen wir über langjährige Erfahrung, sowohl auf dem Gebiet des Familienrechts, als auch auf dem Gebiet des Erbrechts.

Die Kompetenz Ihrer Ansprechpartner stützt sich auf zahlreiche und regelmäßige Fort- und Weiterbildungen, die neben der Erfahrung dazu beitragen eine Angelegenheit mit der nötigen Gelassenheit einerseits und der erforderlichen Konsequenz andererseits zu verfolgen.

Ihre Ansprechpartner in der Kanzlei

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