Das Europäische Nachlasszeugnis (ENZ)

Neben der Möglichkeit seine Erbenstellung durch Vorlage eines Erbscheines nachzuweisen, besteht für Erbfälle seit dem 18.08.2015 die Möglichkeit, den Nachweis durch Vorlage eines Europäischen Nachlasszeugnis (ENZ) zu erbringen. Dieses ist für Fälle mit Auslandsbezug gedacht, die in Zeiten der Globalisierung weiter zunehmen. Auslandsbezug besteht beispielsweise im Falle nichtdeutscher Erblasser, bei letzte persönlichen Aufenthalt eines deutschen […]
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