Verwaltungsmaßnahmen (in) der Erbengemeinschaft

In einer Erbengemeinschaft kann es vorkommen, dass ein Miterbe nicht aktiv an der Verwaltung des Nachlasses teilnimmt, was die Fortschritte blockieren kann. Hierfür gibt es jedoch rechtliche Möglichkeiten, diese Blockade zu überwinden. Nach dem Gesetz müssen die Erben den Nachlass bis zu seiner Aufteilung verwalten und Maßnahmen ergreifen, um ihn zu erhalten und zu nutzen. […]
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