Kündigung wegen Selbstbeurlaubung

Zum Skifahren „nehme“ ich Urlaub, hört man immer wieder. Dies ist falsch, da sich Arbeitnehmer nicht „Urlaub nehmen“, sondern ihnen vom Arbeitgeber Urlaub gewährt wird. Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs durch den Arbeitgeber sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zwar zu berücksichtigen, es sei denn, dass ihnen dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die […]
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