Das Gericht kennt mehrere Beischlafvarianten

Urteile, die zum Schmunzeln anregen, wurden an dieser Stelle schon vorgestellt. Einen besonders amüsanten Fall hatte das Amtsgericht Mönchengladbach zu entscheiden. Ein Pauschalreisender begehrte Minderung des Reisepreises, weil in dem Doppelzimmer auf Menorca kein Doppelbett stand sondern zwei Einzelbetten, die bei der geringsten Bewegung auseinander rutschten. Ein friedliches und harmonisches Einschlaf- und Beischlaferlebnis war nicht möglich, […]
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