Gemeinschaftskonto

Gemeinschaftskonto nichtehelicher Lebenspartner Immer häufiger gibt es Lebensgemeinschaften, bei denen nicht verheiratete Partner in hohem Alter zusammenleben. Häufig haben die Partner jeweils eigene Kinder aus vorherigen Partnerschaften. Haben solche unverheirateten Partner ein gemeinsames Konto, über das jeder verfügen kann (sog. Oder- Konto), geht im Todesfall automatisch lediglich die Hälfte des Vermögens auf den Längerlebenden über. […]
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