Auch digitaler Nachlass geht auf Erben über

Das höchste deutsche Gericht auf dem Gebiet der ordentlichen Gerichtsbarkeit hat die selbstverständlichste Norm des deutschen Erbrechts gegen Facebook verteidigt. Die zentrale erbrechtliche Norm des BGB ist der § 1922 BGB. Demnach geht im Erbfall das Vermögen als Ganzes auf den/ die Erben über. Dies betrifft nicht nur alle Rechte, sondern auch alle Pflichten des […]
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