Arbeitnehmerhaftung bei Kraftfahrzeugschaden

Grundsätzlich haftet ein Arbeitnehmer für Schäden, die er beim Arbeitgeber anrichtet. Das gilt auch für die Benutzung eines firmeneigenen Kraftfahrzeuges, wenn der Arbeitnehmer einen Verkehrsunfall verschuldet. Ob der Arbeitnehmer für von ihm verursachte Schäden haftet, hängt davon ab, welcher Verschuldensgrad zugrunde zu legen ist. Dabei ist zu unterscheiden zwischen fahrlässiger, grob fahrlässiger und vorsätzlicher Schadenherbeiführung. […]
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